Rechtsschutz
DAS Rechtsschutzabkommen, dem die Mitglieder der Gewerkschaft UILCA beitreten können, indem sie die entsprechende Deckung wie unten angegeben erwerben:
Im Privatleben kann es vorkommen, dass man aufgrund eines erlittenen oder unfreiwillig verursachten Schadens in unangenehme Rechtsangelegenheiten verwickelt wird, mit unangenehmen Folgen in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht.
Um unvorhergesehenen Ereignissen mit Gelassenheit begegnen zu können, ist es wichtig, immer auf einen erfahrenen Anwalt zählen zu können, der uns umgehend über unsere Rechte informiert, um Streitigkeiten in kürzester Zeit und zu unserer vollen Zufriedenheit zu lösen.
Der Beistand eines Fachmanns ist jedoch kostspielig und lässt sich im Voraus nie genau beziffern, da die Rechtsstreitigkeiten in der Regel recht langwierig sind. Die Lösung, um sich vor dem Risiko hoher Kosten zu schützen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
Aus diesem Grund hat die Gewerkschaft UILCA eine Vereinbarung mit Aminta Broker und DAS getroffen, um den Bedürfnissen ihrer Mitglieder gerecht zu werden.
Die DAS-Politik deckt den Partner in allen Bereichen des täglichen Lebens, in Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren, durch einen qualifizierten Rechtsberatungs- und -beistandsdienst in jeder Phase der Streitigkeit ab: vom Versuch einer außergerichtlichen Einigung über die eventuelle Phase der zivilen Mediation bis hin zur Gerichtsverhandlung, für folgende Fälle
-Strafverfahren;
-Prozesse zur Wiedergutmachung von Personen- oder Sachschäden (z. B. an der Wohnung)
-Verteidigung für Schäden, die Dritten zugefügt wurden;
-vertragliche Streitigkeiten;
-Rechtsmittel gegen Verwaltungssanktionen;
-Rechtsbeistand bei Einkommenssteuererklärungen natürlicher Personen;
-Rechtsbeistand bei Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. einvernehmliche Trennung oder Antrag auf Unterlassung).

Die Vereinbarung sieht auch eine Ausweitung auf die Arbeitnehmerverteidigung vor:
Arbeitsrechtschutz garantiert einen Rechtsbeistand bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und sieht außerdem die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern im Falle einer Entlassung nach einem arbeitsrechtlichen Streit vor.

Aminta S.r.l.
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