Unfallbericht RECHTSSCHUTZ

WICHTIG

Der Versicherte muss den Unfall unverzüglich der Gesellschaft (DAS Insurance) melden, entweder direkt oder über den Makler (Aminta); außerdem muss er die Nachricht über jede Handlung, die ihm durch einen Gerichtsvollzieher mitgeteilt wird, unverzüglich und auf jeden Fall per E-Mail übermitteln nützlicher Begriff für die Verteidigung. Gleichzeitig mit der Meldung des Unfalls kann der Versicherte der Gesellschaft einen Anwalt nennen, dem er den Fall für die GERICHTLICHE Phase anvertrauen soll.

Das Unternehmen erstattet KEINE Anwaltskosten, wenn der erste Anspruch am Ende eines Verfahrens gemeldet wird, und vereinfacht dies so weit wie möglich: Es ist notwendig (um eine Rückerstattung zu erhalten), den Anspruch dem Unternehmen zu melden, bevor ein Anwalt bestellt wird und/oder oder bevor eine Initiative zur Beilegung des Streits ergriffen wird.

Bitte beachten Sie auch, dass die außergerichtliche Phase gemäß den Versicherungsbedingungen von der Gesellschaft (DAS) direkt oder durch von ihr beauftragte Fachleute verwaltet wird.

Etwaige Kosten, die dem Versicherten für von ihm beauftragte Rechtsanwälte entstehen, werden daher NICHT erstattet, es sei denn, dies wurde zuvor von der Gesellschaft (DAS) genehmigt.

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Bitte lesen Sie die auf diesem Portal angegebenen Versicherungsbedingungen sorgfältig durch.

Antragsformular – vom Versicherten auszufüllen




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